Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 4, Anwesend: 55

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.      Der Kreistag nimmt Kenntnis vom Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 mit Anlagen, insbesondere dem personalwirtschaftlichen Stellenplan, dem Investitionsprogramm und dem Finanzplan.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

2.      Über die dem Landkreis vorliegenden Zuschussanträge wird wie folgt entschieden:

2.1.       Stadt Regen:
Regener Flussbühne 2015                                                                            abgelehnt

2.2.       Kulturwald GmbH, Deggendorf:
Zuschuss zu den Kulturwald Festspielen 2015                                            1.000,- €

2.3.       Bischöfliches Jugendamt Regensburg:
Zuschuss für kath. Jugendstelle Deg./Vit.                                                   abgelehnt

2.4.       pro familia Passau e.V.:
Zuschuss f. Präventionsarb. i.R.d. sexualpäd. Aufklärung an Schulen       abgelehnt

2.5.       Technik für Kinder e.V., Deggendorf:
Spende an den Verein (Nachwuchsförd. f.d. Wirtsch. an Schulen)             5.000,- €

2.6.       Bergwacht Deggendorf:
Bau Bergrettungsgebäude Geißkopf (50 % der Finanz.lücke)                     5.000,- €

2.7.       Stadt Viechtach:
Überdachungen auf der Wendeplatte (50 % Kostenbeteiligung)               22.848,- €

2.8.       Schullandheim Ndb-Obpf  e.V.:
Zuschuss zu Neuanschaffungen im Schullandheim Habischried                abgelehnt

Über die dem Landkreis vorliegenden insgesamt acht Zuschussanträge erfolgt keine Einzelabstimmung. Die Abstimmung erfolgt im Paket einstimmig.

3.      Zur Fortsetzung des Nationalpark-Verkehrskonzepts im Jahr 2015 sind folgende Haushaltsansätze auszubringen:

3.1.       Dienstleistung durch ArberLand REGio GmbH                                        66.000,- €
(HHSt. 0.7912.6580)

 

3.2.       Kostenbeteiligung (1/3) durch Landkreis FRG                                          22.000,- €
(HHSt. 0.7912.1621)

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

4.      Die Änderungen sind in den Haushaltsplan 2015 einzuarbeiten.

Auf eine Abstimmung wird verzichtet.

5.      Der Kreisumlagehebesatz für das HJ 2015 wird auf 48 v.H. festgesetzt.

Eine Festlegung des Kreisumlagehebesatzes auf 49 % wird mit einem Stimmenverhältnis von 51 : 4 abgelehnt.
Der Kreisumlagehebesatz wird mit einem Stimmenverhältnis von 51 : 4 auf 48 % festgesetzt.


6.      Der Finanzplan und das Investitionsprogramm gem. § 24 KommHV sowie der personalwirtschaftliche Stellenplan werden genehmigt.

Die Abstimmung erfolgt mit einem Stimmenverhältnis von 51 : 4.

7.      Aufgrund der Art. 57 ff der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 826), zuletzt geändert durch Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) vom 24.07.2012 (GVBl. S. 366) erlässt der Kreistag des Landkreises Regen folgende Haushaltssatzung:


 

Die Haushaltssatzung wird mit einem Stimmenverhältnis von 51 : 4 erlassen.

 

8.      Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.