Sitzung: 20.04.2015 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 51, Nein: 4, Anwesend: 55
Der Kreistag fasst
folgenden Beschluss:
1.
Der Kreistag nimmt Kenntnis vom Entwurf der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 mit
Anlagen, insbesondere dem personalwirtschaftlichen Stellenplan, dem
Investitionsprogramm und dem Finanzplan.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
2.
Über die dem Landkreis vorliegenden Zuschussanträge
wird wie folgt entschieden:
2.1.
Stadt Regen:
Regener Flussbühne 2015 abgelehnt
2.2.
Kulturwald GmbH, Deggendorf:
Zuschuss zu den Kulturwald Festspielen 2015 1.000,-
€
2.3.
Bischöfliches Jugendamt Regensburg:
Zuschuss für kath. Jugendstelle Deg./Vit. abgelehnt
2.4.
pro familia Passau e.V.:
Zuschuss f. Präventionsarb. i.R.d. sexualpäd. Aufklärung an Schulen abgelehnt
2.5.
Technik für Kinder e.V., Deggendorf:
Spende an den Verein (Nachwuchsförd. f.d. Wirtsch. an Schulen) 5.000,- €
2.6.
Bergwacht Deggendorf:
Bau Bergrettungsgebäude Geißkopf (50 % der Finanz.lücke) 5.000,- €
2.7.
Stadt Viechtach:
Überdachungen auf der Wendeplatte (50 % Kostenbeteiligung) 22.848,- €
2.8.
Schullandheim Ndb-Obpf e.V.:
Zuschuss zu Neuanschaffungen im Schullandheim Habischried abgelehnt
Über die dem Landkreis vorliegenden
insgesamt acht Zuschussanträge erfolgt keine Einzelabstimmung. Die Abstimmung
erfolgt im Paket einstimmig.
3.
Zur Fortsetzung des Nationalpark-Verkehrskonzepts im
Jahr 2015 sind folgende Haushaltsansätze auszubringen:
3.1.
Dienstleistung durch ArberLand REGio GmbH 66.000,-
€
(HHSt. 0.7912.6580)
3.2.
Kostenbeteiligung (1/3) durch Landkreis FRG 22.000,-
€
(HHSt. 0.7912.1621)
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
4.
Die Änderungen sind in den Haushaltsplan 2015
einzuarbeiten.
Auf eine Abstimmung wird verzichtet.
5.
Der Kreisumlagehebesatz für das HJ 2015 wird auf
48 v.H. festgesetzt.
Eine Festlegung des Kreisumlagehebesatzes
auf 49 % wird mit einem Stimmenverhältnis von 51 : 4 abgelehnt.
Der Kreisumlagehebesatz wird mit einem Stimmenverhältnis von 51 : 4 auf 48 %
festgesetzt.
6.
Der Finanzplan und das Investitionsprogramm gem. § 24
KommHV sowie der personalwirtschaftliche Stellenplan werden genehmigt.
Die Abstimmung erfolgt mit einem
Stimmenverhältnis von 51 : 4.
7.
Aufgrund der Art. 57 ff der Landkreisordnung für den
Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S.
826), zuletzt geändert durch Gesetz über kommunale Wahlbeamte und
Wahlbeamtinnen (KWBG) vom 24.07.2012 (GVBl. S. 366) erlässt der Kreistag des
Landkreises Regen folgende Haushaltssatzung:
Die
Haushaltssatzung wird mit einem Stimmenverhältnis von 51 : 4 erlassen.
8. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.