Sitzung: 08.12.2016 Kreisausschuss
Beschluss: Mehrfachbeschluss
Der Kreisausschuss fasst folgenden Empfehlungsbeschluss:
I. |
Jahresrechnung 2015: |
|
|
|
|
1. |
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Jahresrechnung 2015 des Landkreises Regen wie folgt festzustellen: |
|
|
|
|
2. |
Ergebnis der Jahresrechnung 2015 |
|
Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Verwahrgelder: |
-190.959,46 € |
|
||
|
|
|
|
|
4. |
Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss nicht abgewickelten Vorschüsse: |
-41.559,45 € |
|
|
|
|
|
|
|
5. |
Abschluss der Vermögensrechnung |
|
|
|
|
Bestand zu Beginn des Rechnungsjahres 2015 |
2.484.751,85 € |
|
|
|
+ Zugang |
75.366,03 € |
|
|
|
- Abgang |
7.000,00 € |
|
|
|
Bestand am Ende des Rechnungsjahres 2015 |
2.553.117,88 € |
|
|
|
|
|
||
6. |
Abschluss der Schuldenrechnung |
|
||
|
Stand zu Beginn des Rechnungsjahres 2015 |
4.682.029,69 € |
|
|
|
+ Zugang |
0,00 € |
|
|
|
- Abgang |
550.286,25 € |
|
|
|
Stand am Ende des Rechnungsjahres 2015 |
4.131.743,44 € |
|
|
Die Beschlussfassung
erfolgt einstimmig.
einstimmig
beschlossen Ja 13 Nein 0 Anwesend 13
Der Kreisausschuss fasst folgenden
Empfehlungsbeschluss:
II. |
Über- und
außerplanmäßige Ausgaben: |
1.
Von der
Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres
2015 der Kreisfinanzverwaltung mit Angabe der Begründung zur
Haushaltsüberschreitung wird Kenntnis genommen.
2.
Dem Kreistag wird vorgeschlagen zu
beschließen, nachstehend aufgeführte über- bzw. außerplanmäßige
Haushaltsüberschreitungen im HJ 2015 gemäß Art.60 Abs.1 Satz 2 LKrO zu
genehmigen:
Haushaltsstelle Bezeichnung €
0.2412.6556 Schulen 26.900,00
Hotelberufsschule
Viechtach
Honorare für
BIJ/V
0.4101.7350 Soziale Sicherung 57.239,86
laufende
Leistungen
Leistungen der
Sozialhilfe einschl.
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung,
örtl. Träger"
0.4152.7350 Soziale Sicherung 263.592,78
Leistungen der
Sozialhilfe einschl.
Grundsicherung
für jüngere Erwerbsunfähige
Leistungen für
Bildung und Teilhabe
0.4262.7910 Soziale Sicherung – AsylblG 458.578,50
Leistungen n.d. AsylblG an Personen;
Sachleistungen,
z.B. Essenspakete
0.4263.7910 Soziale Sicherung – AsylblG 93.120,55
Leistungen n.d. AsylblG an Personen;
Sachleistungen,
z.B. Bekleidungsgutscheine
0.4264.7910 "Soziale Sicherung – AsylblG 427.629,84
Leistungen n.d. AsylblG an Personen;
Geldleistungen
für pers. Bedürfnisse
0.4264.7920 Soziale Sicherung – AsylblG 89.210,67
Leistungen n.d.
AsylblG an Personen;
Geldleistungen
- Taschengeld
0.4265.7910 Soziale Sicherung – AsylblG 379.471,63
Leistungen n.d. AsylblG an Personen;
Geldleistungen
für den Lebensunterhalt
0.4266.7910 Soziale Sicherung – AsylblG 59.137,51
Leistungen bei
Krankheit,
Schwangerschaft
und Geburt;
Leistungen n.d. AsylblG an Personen
0.4266.7911 Soziale Sicherung – AsylblG 134.763,69
Leistungen bei
Krankheit,
Schwangerschaft
und Geburt;
stationäre
Krankenhilfe
0.4266.7920 Soziale Sicherung – AsylblG 32.232,97
Leistungen bei
Krankheit,
Schwangerschaft
und Geburt;
ambulante
Krankenhilfe
Summe: 2.021.878,00
Die Beschlussfassung
erfolgt einstimmig.
einstimmig
beschlossen Ja 13 Nein 0
Anwesend 13
Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:
3. Der Kreisausschuss genehmigt gem. Art. 60
Abs. 1 Satz 2 LKrO nachstehend aufgeführte, im Haushaltsjahr 2015 entstandenen
über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben:
Haushaltsstelle Bezeichnung €
0.1300.6770 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 13.381,79
Erstattung an private Unternehmen
Lohnkostenersatz Nachalarmierungs-
stelle"
0.2929.7170 Schulen 15.826,05
Internat Weißenstein
Abrechnung Heimunterbringung
0.4131.7400 "Soziale Sicherung“ 15.413,46
Erstattung an Krankenkassen für
Übernahme der Krankenbehandlung
Grundsicherung im Alter (i. E.)
0.4263.7920 Soziale Sicherung – AsylblG 10.979,77
Grundleistungen
Wertgutscheine an Personen (i. E.)
0.4266.7921 Soziale Sicherung – AsylblG 24.657,38
Leistungen bei Krankheit,
Schwangerschaft und Geburt;
stationäre
Krankenhilfe
" Summe: 80.258,45
Die Beschlussfassung
erfolgt einstimmig.
einstimmig
beschlossen Ja 13 Nein 0
Anwesend 13
Der Kreisausschuss fasst folgenden Empfehlungsbeschluss:
III. |
Sondervermögen |
1. Die
Jahresabschlüsse für die beiden Sondervermögen „Kreiskrankenhaus Zwiesel“ und
„Kreiskrankenhaus Viechtach“ des Selbständigen Kommunalunternehmens sind nach
Durchführung der örtlichen Prüfung vom Kreistag festzustellen (Art. 88 Abs. 3
LKrO).
2. Die
Jahresabschlüsse der Sondervermögen für
das Jahr 2015 sind örtlich geprüft. Sie schließen wie folgt:
2.1. Khs. Viechtach:
Bilanz per |
Aktivseite |
Passivseite |
Jahresüberschuss
/ |
31.12.2015 |
8.704.193,80 € |
8.704.193,80 € |
-21.009,00 € |
2.2. Khs. Zwiesel:
Bilanz per |
Aktivseite |
Passivseite |
Jahresüberschuss
/ |
31.12.2015 |
20.971.327,34 € |
20.971.327,34 € |
-213.583,00 € |
3.
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem
Kreistag die Feststellung dieser Jahresabschlüsse.
Die Beschlussfassung
erfolgt einstimmig.
einstimmig
beschlossen Ja 13 Nein 0
Anwesend 13
Der Kreisausschuss fasst folgenden Empfehlungsbeschluss:
IV. |
Entlastung des Landrats: |
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, dem Landrat für die Jahresrechnung 2015 des Landkreises Regen Entlastung zu erteilen.
Die Beschlussfassung
erfolgt einstimmig.
einstimmig
beschlossen Ja 12 Nein 0
Anwesend 12
Als persönlich Beteiligter durfte Landrat Adam hier nicht mitabstimmen. Die Sitzungsleitung wurde bereits an seinen Stellvertreter Willi Killinger übergeben, der über die Entlastung des Landrats abstimmen ließ.
Landrat Adam übernimmt wieder die Sitzungsleitung.