Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Der Kreisausschuss bewilligt den Gemeinden für Beschaffungsmaßnahmen von feuerwehrtechnischen Geräten und Fahrzeugen aus Mitteln des Haushaltsjahres 2016 (1.1300.9820) Zuschüsse entsprechend dem vorgelegten Verwaltungsvorschlag.

2.        Von dem Gesamtbedarf aus dem Jahr 2015 in Höhe von 196.000,-- € wurde bereits ein Betrag von 175.409,66 € abfinanziert. Der offene Restbetrag von 20.590,36 € ist aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln 2016 in Höhe von 100.000,- € zu bedienen. Dabei werden Restförderbeträge aus dem Vorjahr von ca. 10.000.-€ vollständig ausbezahlt. Für die noch offenen Förderbeträge aus 2015 und die beantragten aus 2016 in Höhe von 112.000,-- € stehen Haushaltsmittel in Höhe von 79.409,64 € zur Verfügung, die anteilig mit einer Förderquote von 70,90 % verteilt werden.

 

3.        Die Auszahlung der verbleibenden Restbeträge 2016 von insgesamt 32.590,36 € erfolgt in den kommenden Haushaltsjahren. Über die Höhe der Teilbeträge wird im jeweiligen Haushaltsjahr nach Haushaltslage entschieden.

4.        Folgende Zuschüsse werden bewilligt:

     Altfälle:

a.    Gde Kollnburg              LF 20, FFW Kirchaitnach                              3.676,85 €

b.    Gde Drachselsried        LF 20/16, FFW Drachselsried                        3.676,85 €

c.    Gde Bischofsmais         LF 20, FFW Hochdorf                                   3.676,85 €

d.   Gde Zachenberg           LF 10, FFW Zachenberg                                2.206,13 €

e.    Gde. Langdorf              LF 20/20, FFW Langdorf                              3.676,85 €

f.     Mkt. Teisnach               LF 20, FFW Teisnach                                     3.676,85 €

     Neuanträge 2016:

a.    Stadt Regen                  LF 20, FFW Regen                                      24.815,50 €

b.    Gde Kirchdorf              HLF 10, FFW Kirchdorf                              14.889,31 €

c.    Gde. Kirchberg             LF 10 Allrad, FFW Kirchberg                     14.889,31 €

d.   Gde. Bay. Eisenstein    HLF 20, FFW Bay. Eisenstein                     24.815,50 €

                                           insgesamt:                                                   100.000,00 €

5.    Die Kreisverwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.