Sitzung: 06.12.2016 Schul- und Kulturausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Der Schul- und Kulturausschuss fasst folgenden
Beschluss:
1.
Der Schul- und Kulturausschuss nimmt Kenntnis vom
Angebot des Stifterehepaars, Erwin und Gretel Eisch, der Stiftung insgesamt 127
Kunstgegenstände aus Ihrem Privatbesitz gegen Überlassung einer
Sachspendenbescheinigung zuzuwenden.
Die Zuwendungen erfolgen, soweit es sich um unveräußerliche Kunstwerke handelt,
als Zustiftung in das Grundstockvermögen (§ 4 Nr. 1 Stiftungssatzung)
und für den veräußerlichen Kunstwerkebestand als Spende in das sonstige
Vermögen der Stiftung (§ 4 Nr. 4 Stiftungssatzung).
2. Die Kuratoriumsmitglieder der Stiftung halten die Zustiftung für sehr positiv und als eine weitere Stärkung des Stiftungsbestandes. Eine Bewertung analog der in der Stiftung bereits vorhandenen Kunstgegenstände haben Herr Dr. Helmut Ricke, Düsseldorf, und Herr Dr. phil. Herbert Schneidler, Regensburg, bestätigt. Es handelt sich um Kunstwerke mit einem Wert von insgesamt 90.450,00 €, davon sind 37 Kunstwerke (26.870,00 €) verkäuflich und 90 Kunstwerke (63.580,00 €) unverkäuflich.
3.
Die Unterlagen wurden dem zuständigen Finanzamt
Straubing zur steuerrechtlichen Bewertung vorgelegt. Laut Schreiben vom
13.09.2016 entspricht der Zustiftungsvertrag den Bestimmungen der
Abgabenordnung. Die Bewertung der Kunstgegenstände ist in Ordnung, eine
Spendenbescheinigung für Sachspenden kann ausgestellt werden.
4.
Der Schul- und Kulturausschuss begrüßt die Zustiftung,
bedankt sich bei dem Ehepaar Erwin und Gretel Eisch und beschließt, die zweite Zustiftung anzunehmen. Die
Spendenbescheinigung ist in dem vom Finanzamt Straubing festgestellten Umfang
zu erteilen.
5. Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.