Beschluss: ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen

Der Schul- und Kulturausschuss nimmt von folgenden Eilhandlungen Kenntnis:

 

LOS I: 5 Berufsintegrationsklassen (BIK/V)

1.        Im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung nach VOL/A wurde am 05.08.2016 zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Bis zum Eröffnungstermin am 24.08.2016 wurde für LOS 1 (Berufsintegrationsvorklassen) der Ausschreibung ein Angebot abgegeben.

 

2.        Nach Prüfung und Wertung des vorgelegten Angebotes durch die Kreisfinanzverwaltung hat Herr stellvertretender Landrat Killinger in Form einer Eilhandlung nach Art. 34 Abs. 3 LkrO am 26.08.2016 den Auftrag an den wirtschaftlichsten und einzigen Bieter erteilt:

 

       Volkshochschule für den Landkreis Regen

       geprüfte Auftragssumme:                                                       242.500,- € (5 Klassen)

 

       Sofern die Mindestschülerzahl je Klasse nicht erreicht wird, behält sich der Landkreis Regen vor, die Klasse nicht zu bilden. Die Auftragssumme kürzt sich entsprechend.

 

3.        Der Schul- und Kulturausschuss nimmt ohne Einwendungen Kenntnis von der Eilhandlung.

 

 

LOS II: 4 Berufsintegrationsklassen (BIK)

1.         Im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung nach VOL/A wurde am 05.08.2016 zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Bis zum Eröffnungstermin am 24.08.2016 wurde für LOS 2 (Berufsintegrationsklassen) der Ausschreibung ein Angebot abgegeben.

 

2.         Nach Prüfung und Wertung des vorgelegten Angebotes durch die Kreisfinanzverwaltung hat Herr stellvertretender Landrat Killinger in Form einer Eilhandlung nach Art. 34 Abs. 3 LkrO am 26.08.2016 den Auftrag an den wirtschaftlichsten und einzigen Bieter erteilt:

 

       Volkshochschule für den Landkreis Regen

       geprüfte Auftragssumme:                                                       144.000,- € (4 Klassen)

 

       Sofern die Mindestschülerzahl je Klasse nicht erreicht wird, behält sich der Landkreis Regen vor, die Klasse nicht zu bilden. Die Auftragssumme kürzt sich entsprechend.

 

3.         Der Schul- und Kulturausschuss nimmt ohne Einwendungen Kenntnis von der Eilhandlung.