Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Anwesend: 10

Der Schul- und Kulturausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Der Schul- und Kulturausschuss nimmt Kenntnis von den Informationen der Verwaltung zu den weiteren Verhandlungen mit der Stadt Regen zum Bau einer Dreifachturnhalle an der Grund- und Mittelschule Regen und dem gemeinsam zwischen Landkreis und Stadt abgesprochenen Lösungsvorschlag.

2.        Der Ausschuss ist weiterhin grundsätzlich bereit, die Stadt Regen bei der Realisierung einer Dreifachturnhalle finanziell zu unterstützen, allerdings wird an den bisherigen grundsätzlichen Eckpunkten festgehalten, wonach insbesondere keine Landkreismittel zur allgemeinen Förderung von gemeindlichen Schulbaumaßnahmen eingesetzt werden und damit eine Landkreisbeteiligung nur im Rahmen einer Nutzungsmöglichkeit für Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises möglich ist.

3.        Den abgesprochenen Bedingungen auf der Basis der gemeinsamen Besprechung mit Fraktionsführern des Stadtrates und Kreistages vom 06.06.2016 wird zugestimmt. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Eckpunkte:

3.1.   Der Abgeltungsbetrag der schulischen Nutzung wird, ausgehend von einem Bedarf des Landkreises von 35 Schulstunden je Woche, mit einem Stundensatz von 20,- €/Std. hochgerechnet auf 25 Jahre ermittelt. Daraus errechnet sich ein Gesamtbetrag von 665.000 €.

3.2.   Dieser Betrag entspricht 33.250 Nutzungsstunden, die dem Landkreis unabhängig von der Laufzeit zur Verfügung stehen.

3.3.   Der Landkreis leitet die tatsächlichen gezahlten FAG-Fördermittel an die Stadt weiter.

3.4.   Eine ggf. verbleibende Deckungslücke verbleibt bei der Stadt Regen.

3.5.   Sollten die tatsächlichen Mehrkosten für die dritte Halleneinheit unter dem Gesamtbetrag aus FAG-Förderbetrag + Nutzungsabgeltung bleiben, wird der Abgeltungsbetrag und darauf aufbauend die Nutzungsstunden entsprechend verringert.

4.        Es besteht Einverständnis, zwischen Stadt und Landkreis eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen, die auf der Basis der gemeinsamen Besprechung vom 06.06.2016 aufgebaut wird. Darüber hinaus sollten folgende weitere Eckpunkte mit verhandelt werden:

4.1.   Als Bauherr für die gesamte Dreifachturnhalle fungiert die Stadt Regen. Die Stadt übernimmt Planung, Ausschreibung und Bau der Halle, sowie federführend die Zuwendungsangelegenheiten im Rahmen der FAG-Förderung. Der Landkreis Regen ist angemessen und zeitnah zu beteiligen.

4.2.   Das vereinbarte Nutzungsentgelt kann von der Stadt anteilig entsprechend dem Baufortschritt beim Landkreis abgerufen werden. Den voraussichtlichen Bedarf für das jeweilige HH-Jahr hat die Stadt rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen des Landkreises anzumelden.

4.3.   Unabhängig von der jeweiligen Sachaufwandsträgerverpflichtung übernimmt die Stadt den künftigen Unterhalt für die gemeinsame Dreifachsporthalle.
Die Stadt Regen erstellt und verwaltet auch den Belegungsplan für die gesamte Sporthalle unter Berücksichtigung des schulischen Bedarfs der Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises.

4.4.   Nach Abschluss der Zweckbindung aus der staatlichen Förderung, längstens jedoch nach 25 Jahren, geht die gesamte Dreifachsporthalle, also auch die vom Landkreis finanzierte dritte Halleneinheit, in das Eigentum der Stadt Regen über.

4.5.   Dem Ausschuss ist wichtig, dass diese Halle von der Stadt auch außerschulischen Zwecken, insbesondere einer Vereinsnutzung angemessen und zu üblichen Kosten zur Verfügung gestellt wird.

5.        Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt mit einem Stimmenverhältnis von 9 : 1.