Sitzung: 25.07.2016 Schul- und Kulturausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Anwesend: 10
Der Schul- und
Kulturausschuss fasst folgenden Beschluss:
1.
Der Schul- und Kulturausschuss nimmt Kenntnis von den
Informationen der Verwaltung zu den weiteren Verhandlungen mit der Stadt Regen
zum Bau einer Dreifachturnhalle an der Grund- und Mittelschule Regen und dem
gemeinsam zwischen Landkreis und Stadt abgesprochenen Lösungsvorschlag.
2.
Der Ausschuss ist weiterhin grundsätzlich bereit, die
Stadt Regen bei der Realisierung einer Dreifachturnhalle finanziell zu
unterstützen, allerdings wird an den bisherigen grundsätzlichen Eckpunkten
festgehalten, wonach insbesondere keine Landkreismittel zur allgemeinen
Förderung von gemeindlichen Schulbaumaßnahmen eingesetzt werden und damit eine
Landkreisbeteiligung nur im Rahmen einer Nutzungsmöglichkeit für Schulen in der
Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises möglich ist.
3.
Den abgesprochenen Bedingungen auf der Basis der
gemeinsamen Besprechung mit Fraktionsführern des Stadtrates und Kreistages vom
06.06.2016 wird zugestimmt. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende
Eckpunkte:
3.1. Der Abgeltungsbetrag der schulischen Nutzung wird, ausgehend von einem Bedarf des Landkreises von 35 Schulstunden je Woche, mit einem Stundensatz von 20,- €/Std. hochgerechnet auf 25 Jahre ermittelt. Daraus errechnet sich ein Gesamtbetrag von 665.000 €.
3.2. Dieser Betrag entspricht 33.250 Nutzungsstunden, die dem Landkreis unabhängig von der Laufzeit zur Verfügung stehen.
3.3. Der Landkreis leitet die tatsächlichen gezahlten FAG-Fördermittel an die Stadt weiter.
3.4. Eine ggf. verbleibende Deckungslücke verbleibt bei der Stadt Regen.
3.5.
Sollten die tatsächlichen Mehrkosten für die dritte
Halleneinheit unter dem Gesamtbetrag aus FAG-Förderbetrag + Nutzungsabgeltung
bleiben, wird der Abgeltungsbetrag und darauf aufbauend die Nutzungsstunden
entsprechend verringert.
4.
Es besteht Einverständnis, zwischen Stadt und Landkreis
eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen,
die auf der Basis der gemeinsamen Besprechung vom 06.06.2016 aufgebaut wird.
Darüber hinaus sollten folgende weitere Eckpunkte mit verhandelt werden:
4.1. Als Bauherr für die gesamte Dreifachturnhalle fungiert die Stadt Regen. Die Stadt übernimmt Planung, Ausschreibung und Bau der Halle, sowie federführend die Zuwendungsangelegenheiten im Rahmen der FAG-Förderung. Der Landkreis Regen ist angemessen und zeitnah zu beteiligen.
4.2. Das vereinbarte Nutzungsentgelt kann von der Stadt anteilig entsprechend dem Baufortschritt beim Landkreis abgerufen werden. Den voraussichtlichen Bedarf für das jeweilige HH-Jahr hat die Stadt rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen des Landkreises anzumelden.
4.3.
Unabhängig von der jeweiligen
Sachaufwandsträgerverpflichtung übernimmt die Stadt den künftigen Unterhalt für
die gemeinsame Dreifachsporthalle.
Die Stadt Regen erstellt und verwaltet auch den Belegungsplan für die gesamte
Sporthalle unter Berücksichtigung des schulischen Bedarfs der Schulen in der
Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises.
4.4. Nach Abschluss der Zweckbindung aus der staatlichen Förderung, längstens jedoch nach 25 Jahren, geht die gesamte Dreifachsporthalle, also auch die vom Landkreis finanzierte dritte Halleneinheit, in das Eigentum der Stadt Regen über.
4.5.
Dem Ausschuss ist wichtig, dass diese Halle von der
Stadt auch außerschulischen Zwecken, insbesondere einer Vereinsnutzung
angemessen und zu üblichen Kosten zur Verfügung gestellt wird.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.
Die Beschlussfassung
erfolgt mit einem Stimmenverhältnis von 9 : 1.