Beschluss: ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen

Bekanntgabe einer Eilhandlung

 

1.        Die Mitglieder des Kreisausschusses nehmen Kenntnis von folgender, durch Herrn Landrat Adam am 16.06.2016 in Form einer Eilhandlung nach Art. 34 Abs. 3 LKrO vorgenommenen Auftragsvergabe:

Bodenbelagsarbeiten

Auftragnehmer:                                                             Fa. Alois Wudy, Bodenmais

geprüfte Auftragssumme                                                 40.356,47 €

(Vergleich: Kostenberechnung 48.000,00 €)

 

2.        Der Ausschuss nimmt ohne Einwendungen von der Eilhandlung Kenntnis.

 

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.