Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 55, Nein: 0, Anwesend: 55

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.      Der Kreistag nimmt Kenntnis von den Informationen des Vorstandes der Arberlandkliniken zum bestehenden Erhaltungs- und Instandsetzungsaufwand am Haus Zwiesel sowie dem Empfehlungsbeschluss des Kreisausschusses vom 14.04.2016.

2.      Der Kreistag hält die Einschätzung der Klinikleitung für nachvollziehbar, wonach diese Investitionsmaßnahmen dringlich und in den nächsten Jahren abzuarbeiten sind.

3.      Der Kreistag stimmt den Vorhaben an der Arberlandklinik Zwiesel mit folgenden Maßgaben zu:

3.1.   MSR- und GLT und Lüftungsanlage:
Der Erneuerung der Mess-, Steuer-, Regeltechnik, der Gebäudeleittechnik und den Lüftungsanlagen am Haus Zwiesel wird zugestimmt. Es wird von notwendigen Kosten für den Zeitraum 2016 – 2020 von 1.370.000 € ausgegangen, die im Landkreishaushalt auf HHSt. 1.5102.9852 aufgenommen sind.

Von den ab 2021 weiter geplanten Maßnahmen im Bereich des Kältekonzeptes wird Kenntnis genommen. Eine Entscheidung hierzu erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt.

3.2.   Mittelspannungsanlage:
Dem Investitionsbedarf für 2016 wird zugestimmt. Die erforderlichen Landkreismittel (200.000 €) sind auf HHSt. 1.5102.9850 bereits bereitgestellt.

3.3.   Erneuerung der Aufzüge:
Der Erneuerung der Aufzüge wird wie vorgeschlagen zugestimmt.
Die notwendigen Kosten von ca. 210.000 € sind für den Zeitraum 2016 – 2018 in den Landkreishaushalt einzuplanen (HHSt. 1.5102.9853).

3.4.   Hubschrauberlandestelle PIS:
Der Kreistag hält es für erforderlich, am Haus Zwiesel auch weiterhin einen Flugbetrieb sicher zu stellen und ist daher grundsätzlich damit einverstanden, dass entsprechend der erwarteten gesetzlichen Neuregelungen Umbaumaßnahmen geplant werden, die den künftigen Vorgaben für eine Hubschrauberlandestelle PIS am Haus Zwiesel erfüllen.
Eine endgültige Beschlussfassung durch den Kreistag erfolgt, sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen feststehen, die Planungen abgeschlossen und darauf aufbauend eine Kostenkalkulation unter Berücksichtigung von Fördermittel erstellt ist.
Im Landkreishaushalt 2016 ist die Maßnahme im Finanzplan für die Jahre 2018 – 2019 mit einem Betrag von 420.000 € vorgesehen (HHSt. 1.5102.9851).

3.5.   Sonstige Maßnahmen bis 2020:

3.5.1.      Fassade BT-West                    (Kosten ca. 100.000 €, 2019)

3.5.2.      Zentrale Patientenaufnahme   (Kosten ca. 300.000 €, 2020)

Der Kreistag nimmt Kenntnis von diesem Instandhaltungsbedarf. Eine Entscheidung hierzu erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt; ebenso die Aufnahme der Maßnahmen in die Finanzplanung des Landkreises.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


Kreisrat Siegfried Niedermayer und Kreisrätin Josefa Schmid waren bei der Abstimmung nicht anwesend.