Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 55, Nein: 0, Anwesend: 55

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.      Der Kreistag nimmt Kenntnis von den Informationen des Vorstandes der Arberlandkliniken zum aktuellen Stand der Erweiterungs- und Umbaumaßnahme, sowie dem darüber hinaus bestehenden Erhaltungs- und Instandsetzungsaufwand am Haus Viechtach und dem Empfehlungsbeschluss des Kreisausschusses vom 14.04.2016.

2.      Der Kreistag hält die Einschätzung der Klinikleitung für nachvollziehbar, wonach diese Investitionsmaßnahmen dringlich und in den nächsten Jahren abzuarbeiten sind.

3.      Der Kreistag stimmt den Vorhaben an der Arberlandklinik Viechtach mit folgenden Maßgaben zu:

3.1.   Erweiterungs- und Umbaumaßnahme (Parkplatzkonzept):
Im Jahr 2016 ist der Bau des neuen Parkplatzes Ost vorgesehen. Auf der Basis des Kreisausschussbeschlusses vom 19.02.2015 werden dazu die Mittel freigegeben. Sie sind im HH-Plan 2016 auf HHSt. 1.5101.9851 in Höhe von 358.000 € bereitgestellt.

Im Finanzplan ist der neu geplante Parkplatz West für das Jahr 2017 vorgesehen (159.500 €); die endgültige Entscheidung dazu wird bis zum HH 2017 zurückgestellt.

Eine Sanierung des Bestandsparkplatzes Ost (75.000 €) ist derzeit noch nicht geplant und wird auf einen späteren Zeitpunkt zurückgestellt.

3.2.   Brandschutzmaßnahmen im Bestand am Haus Viechtach:
Zunächst ist zu versuchen, diesen Instandsetzungsbedarf in Bauabschnitte der geförderten großen Sanierungsmaßnahme zu verschieben. Soweit dies nicht möglich ist, wird der Umsetzung zugestimmt. Die notwendigen Kosten sind im Landkreishaushalt bereitzustellen, wobei derzeit von max. 2.544.180 € ausgegangen wird (HHSt. 1.5101.9851). Dem Kreistag ist zu gegebener Zeit durch die Klinikleitung erneut zu berichten.

3.3.   MSR- und GLT und Lüftungsanlage:
Der Erneuerung der Mess-, Steuer-, Regeltechnik, der Gebäudeleittechnik und den Lüftungsanlagen am Haus Viechtach wird zugestimmt. Die notwendigen Kosten von 1.685.000 € (zzgl. Planungskosten) sind für den Zeitraum 2016 – 2017 in den Landkreishaushalt einzuplanen (HHSt. 1.5101.9854).

3.4.   Erneuerung der Niederspannungs-Unterverteilung:
Der grundsätzliche Instandhaltungsbedarf für die Jahre 2017/2018 wird anerkannt. Eine endgültige Beschlussfassung durch den Kreistag erfolgt erst, wenn die Planungen abgeschlossen und eine belastbare Kostenberechnung vorliegt. Ebenso wird die Maßnahme erst anschließend in die Finanzplanung des Landkreises aufgenommen.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


Kreisrat Siegfried Niedermayer und Kreisrätin Josefa Schmid waren bei der Abstimmung nicht anwesend.