Sitzung: 21.04.2016 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 55, Nein: 0, Anwesend: 55
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
1.
Der Kreistag nimmt Kenntnis von den Informationen des
Vorstandes der Arberlandkliniken zum aktuellen Stand der Erweiterungs- und
Umbaumaßnahme, sowie dem darüber hinaus bestehenden Erhaltungs- und
Instandsetzungsaufwand am Haus Viechtach und dem Empfehlungsbeschluss des
Kreisausschusses vom 14.04.2016.
2.
Der Kreistag hält die Einschätzung der Klinikleitung
für nachvollziehbar, wonach diese Investitionsmaßnahmen dringlich und in den
nächsten Jahren abzuarbeiten sind.
3.
Der Kreistag stimmt den Vorhaben an der Arberlandklinik
Viechtach mit folgenden Maßgaben zu:
3.1.
Erweiterungs-
und Umbaumaßnahme (Parkplatzkonzept):
Im Jahr 2016 ist der Bau des neuen
Parkplatzes Ost vorgesehen. Auf der Basis des Kreisausschussbeschlusses vom
19.02.2015 werden dazu die Mittel freigegeben. Sie sind im HH-Plan 2016 auf
HHSt. 1.5101.9851 in Höhe von 358.000 € bereitgestellt.
Im Finanzplan ist der neu geplante Parkplatz West für das Jahr 2017 vorgesehen
(159.500 €); die endgültige Entscheidung dazu wird bis zum HH 2017
zurückgestellt.
Eine Sanierung des Bestandsparkplatzes Ost (75.000 €) ist derzeit noch nicht geplant
und wird auf einen späteren Zeitpunkt zurückgestellt.
3.2.
Brandschutzmaßnahmen
im Bestand am Haus Viechtach:
Zunächst ist zu versuchen, diesen Instandsetzungsbedarf in Bauabschnitte der
geförderten großen Sanierungsmaßnahme zu verschieben. Soweit dies nicht möglich
ist, wird der Umsetzung zugestimmt. Die notwendigen Kosten sind im
Landkreishaushalt bereitzustellen, wobei derzeit von max. 2.544.180 €
ausgegangen wird (HHSt. 1.5101.9851). Dem Kreistag ist zu gegebener Zeit durch
die Klinikleitung erneut zu berichten.
3.3.
MSR- und GLT
und Lüftungsanlage:
Der Erneuerung der Mess-, Steuer-, Regeltechnik, der Gebäudeleittechnik
und den Lüftungsanlagen am Haus Viechtach wird zugestimmt. Die notwendigen
Kosten von 1.685.000 € (zzgl. Planungskosten) sind für den Zeitraum 2016 – 2017
in den Landkreishaushalt einzuplanen (HHSt. 1.5101.9854).
3.4.
Erneuerung
der Niederspannungs-Unterverteilung:
Der grundsätzliche Instandhaltungsbedarf für die Jahre 2017/2018 wird
anerkannt. Eine endgültige Beschlussfassung durch den Kreistag erfolgt erst,
wenn die Planungen abgeschlossen und eine belastbare Kostenberechnung vorliegt.
Ebenso wird die Maßnahme erst anschließend in die Finanzplanung des Landkreises
aufgenommen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Kreisrat Siegfried Niedermayer und Kreisrätin Josefa Schmid waren bei der Abstimmung nicht anwesend.