Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Kreisausschuss fasst folgenden Empfehlungsbeschluss:

 

1.      Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis von der Eishallen-Defizitabrechnung 2014 der Arberland Betriebs gGmbH und den weitergehenden Informationen der Verwaltung.

2.      Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Fehlbetrag 2014 auf insgesamt
                                          -33.363,97 €
und den sich daraus errechnenden Landkreisanteil von 75 % auf
                                            25.022,98 €
festzusetzen.

3.      Vor der Auszahlung des Landkreisanteils ist die Abrechnung noch durch das Kreisrechnungsprüfungsamt zu prüfen. Dies gilt auch für künftige Abrechnungen.

 

4.      Dem Kreistag wird vorgeschlagen festzustellen, dass die künftige Festsetzung eines gegebenenfalls verbleibenden Betriebsdefizits nach der Geschäftsordnung für den Kreistag dem Kreisausschuss zugewiesen ist.

5.      Weiterhin sollte der Kreistag beschließen, dass an der grundsätzlichen Regelung zur gemeinsamen Finanzierung des Eishallenbetriebes durch die Betriebsgesellschaft im Kreisausschussbeschluss vom 05.03.2014 festgehalten wird und zum Kreistagsbeschluss vom 16.07.2014 insoweit klarstellen, dass im Rahmen der vereinbarten Übergangsregelung von fünf Jahren folgende jährliche Betriebskostenzahlungen an die Arberland Betriebs gGmbH erbracht werden:

5.1.   Betriebskostenbeteiligung (Nr. 3a KA-Beschluss vom 05.03.2014):
* Stadt Regen:                       70.000 €/Jahr
* Landkreis Regen:                60.000 €/Jahr

5.2.   darüber hinausgehendes Betriebsdefizit (Nr. 3b KA-Beschluss vom 05.03.2014):
* Stadt Regen:                       25 v.H.
* Landkreis Regen:                75 v.H.
Ein Betriebsdefizit der Arberland Betriebs gGmbH ist jeweils vom Kreisausschuss festzusetzen und zu beschließen.

6.      Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.