Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.                  Die vorliegende Vereinbarung vom 04.09./23.10.2015 wird genehmigt.

Da für das Feuerwehrhaus die Kostenberechnung vom 24.11.2015 nun vorliegt und die Kostenanteile genau beziffert werden können, soll Punkt 4 der Vereinbarung wie folgt geändert werden.

            Pkt. 4: Kostenbeteiligung/Finanzierung

Der Landkreis Regen beteiligt sich beim Bau des Gemeinschaftsfeuerwehrhauses lt. Kostenaufstellung vom 24.11.2015 mit maximal

           

479.000,- €      bei der Halle für die Landkreisfahrzeuge (4 Stellplätze) und mit maximal

              55.000,- €      bei der Waschhalle.

 

Reduzieren sich die Baukosten für die Landkreishalle und für die Waschhalle, reduziert sich der Kostenanteil des Landkreises entsprechend. Sofern auf Wunsch des Landkreises Planungsänderungen vorgenommen werden (Vorschlag Kreisbrandrat: seitliche Eingangstür), verändern sich diese Höchstbeträge entsprechend. Die Höchstgrenze erhöht sich um die vom Kreisbrandrat noch festzulegenden notwendigen Kosten für Ausstattungsgegenstände.

Die im Haushaltsjahr voraussichtlich anfallenden Kosten sind dem Landkreis frühzeitig mitzuteilen, damit sie bei der Haushaltsplanaufstellung entsprechend berücksichtigt werden können.

Die Kosten sind beim Landkreis entsprechend dem Kostenanfall abzurufen. Die Auszahlung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

Der Landkreis verzichtet darauf, einen eigenen Antrag nach FWZR zu stellen. Die notwendigen Stellplätze kann die Stadt Zwiesel in ihrem Antrag berücksichtigen. Der Kostenanteil an den Gemeinschaftseinrichtungen (Funktionsbau) und an den Folgekosten des Gebäudeabschnitts des Landkreises ist damit abgegolten.

 

2.         Der Kreisausschuss genehmigt mit der vorgenannten Änderung die Vereinbarung für die Errichtung und den Betrieb des Gemeinschaftsfeuerwehrhauses.

 

3.                  Die Verwaltung wird ermächtigt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.