Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Kreisausschuss fasst folgenden Empfehlungsbeschluss:

 

 

Über- und außerplanmäßige Ausgaben:

 

1.    Von der Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2014 der Kreisfinanzverwaltung mit Angabe der Begründung zur Haushaltsüberschreitung wird Kenntnis genommen.


2.    Dem Kreistag wird vorgeschlagen zu beschließen, nachstehend aufgeführte über- bzw. außerplanmäßige Haushaltsüberschreitungen im HJ 2014 gemäß Art.60 Abs.1 Satz 2 LKrO zu genehmigen:

 

Haushaltsstelle         Bezeichnung                                                                                  

 

0.2301.6799


Gymnasium Viechtach

Turn- / Schwimmhallenbenutzung


Innere Verrechnung

28.331,36 

0.4151.7350

Soziale Sicherung
Leistungen der Sozialhilfe einschl. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, örtl. Träger

40.905,66 

0.4262.7910

Soziale Sicherung - AsylblG
Leistungen n.d. AsylblG an Personen;
Sachleistungen, z.B. Essenspakete

440.839,70 

0.4264.7910

Soziale Sicherung - AsylblG
Leistungen n. d. AsylblG an Personen;
Geldleistungen für persönliche Bedürfnisse

115.162,44 

0.4265.7910

Soziale Sicherung - AsylblG
Leistungen n. d. AsylblG an Personen;
Geldleistungen für den Lebensunterhalt

110.008,25 

0.4266.7911

Soziale Sicherung - AsylblG
Leistungen n. d. AsylblG an Personen;
stationäre Krankenhilfe

86.117,20 

0.4266.7921

Soziale Sicherung - AsylblG
Leistungen n. d. AsylblG an Personen;
stationäre Krankenhilfe

29.356,27
(Deckungsver-merk:45.272,08)

0.5531.7170

Gesundheit, Sport, Erholung
Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Sportvereine;
Turnhallenbenutzung durch Sport-vereine

80.553,37 

                                                                                                                          

                                      Summe:                                                             931.274,25

 

Der Kreisausschuss hat dem Kreistag diese Beschlussfassung zu empfehlen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


Kreisrat Schreiner war bei der Abstimmung nicht anwesend.