Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.       Der Kreisausschuss bewilligt den Gemeinden für Beschaffungsmaßnahmen von feuerwehrtechnischen Geräten und Fahrzeugen aus Mitteln des Haushaltsjahres 2015 (1.1300.9820) Zuschüsse entsprechend dem vorgelegten Verwaltungsvorschlag.

2.       Der Gesamtbedarf aus dem Jahr 2014 in Höhe von 7.590,34 € wurde vollständig abfinanziert. Von den im HH-Jahr 2014 zur Verfügung stehenden Fördermitteln wurden 92.409,66 € nicht benötigt. Für die beantragten Zuschüsse 2015 in Höhe von 213.000 € stehen somit Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 192.409,66 € zur Verfügung, die anteilig mit einer Förderquote von 89,49 % verteilt werden.

3.       Die Auszahlung der verbleibenden Restbeträge 2015 von insgesamt 20.590,34 € erfolgt in den kommenden Haushaltsjahren. Über die Höhe der Teilbeträge wird im jeweiligen Haushaltsjahr nach Haushaltslage entschieden.

4.       Folgende Zuschüsse werden bewilligt:

          Altfälle:

          keine

Neuanträge 2015:

·      Gde. Prackenbach                TSF, FFW Tresdorf                                        6.000,-- 

·      Gde. Kollnburg                    LF 20, FFW Kirchaitnach                             31.323,15 €

·      Stadt Zwiesel                       GW L2, FFW Zwiesel                                  11.000,-- 

·      Gde. Drachselsried              LF 20/16, FFW Drachselsried                      31.323,15 €

·      Gde. Bischofsmais               LF 20, FFW Hochdorf                                 31.323,15 €

·      Gde. Zachenberg                 LF 10, FFW Zachenberg                              18.793,89 €

·      Gde. Langdorf                     LF 20/20, FFW Langdorf                             31.323,15 €

·      Mkt. Teisnach                      LF 20, FFW Teisnach                                   31.323,15 €


                                                                                                        insgesamt:     192.409,64 €

5.       Die Kreisverwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.