Sitzung: 26.09.2024 Ausschuss für Wirtschafts-, Umwelt- und Tourismusfragen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Anwesend: 11
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Umwelt- und
Tourismusfragen fasst folgenden Beschluss:
- Der Ausschuss für Wirtschafts-, Umwelt- und Tourismusfragen nimmt den vorgestellten Sachverhalt zu den Auswirklungen des Deutschlandtickets auf die Schüler in der Beförderungspflicht zur Kenntnis.
- Derzeit kann bei einer kurzfristigen Preiserhöhung des D-Tickets nicht gewährleistet werden, dass eine rechtzeitige Umstellung auf die früheren Schüler-Monats-Papiertickets seitens der Verwaltung und der Verkehrsunternehmen möglich ist.
- Im laufenden Schuljahr 2024/25 erbringt der Landkreis auf das D-Ticket zum derzeitigen Preis von 49 Euro einen Betrag in Höhe von 2.525,60 Euro (Stand Tarifpreise 01.09.2024) als freiwillige Leistung. Bei einer Erhöhung des D-Tickets auf 58 Euro und entsprechenden Tariferhöhungen im VDW und bei der Länderbahn würden für 242 Schüler für die sieben Monate bis Schuljahresende ein Betrag in Höhe von 5.496,40 Euro zu erbringen sein.
- Der Landrat wird ermächtigt, freiwillige Aufzahlungen des Landkreises zum Erhalt eines D-Tickets für Schüler in der Beförderungspflicht, bei denen die Schülermonatskarte nach dem VDW-Tarif bzw. Länderbahn-Tarif das günstigste Ticket darstellt nur mehr für das Schuljahr 2024/2025 zu veranlassen.
- Der Ausschuss für Wirtschafts-, Umwelt- und Tourismusfragen nimmt den vorgestellten Sachverhalt zu den Auswirklungen des Deutschlandtickets auf die Schüler außerhalb der Beförderungspflicht, aber mit Kostenerstattungsanspruch zur Kenntnis.
- Unter der Annahme, dass alle berechtigten Schüler die Kostenerstattung in Anspruch nehmen, würde sich auf Basis der Schülerzahlen aus dem Schuljahr 2022/23 bei einer Preiserhöhung des D-Tickets auf 58 Euro ab 1. Januar 2025 und unter Berücksichtigung einer Tariferhöhung um 8% beim VDW eine freiwillige Leistung für sieben Monate im Schuljahr 2024/2025 in Höhe von rund 4.000 Euro ergeben.
7.
Der Landrat wird
ermächtigt, freiwillige Aufzahlungen des Landkreises zum Erhalt eines D-Tickets
für Schüler außerhalb der Beförderungspflicht aber mit Kostenerstattungsanspruch,
bei denen die Schülermonatskarte nach dem VDW-Tarif bzw. Länderbahn-Tarif das
günstigste Ticket darstellt, nur mehr für das Schuljahr 2024/2025 zu
veranlassen.