Sitzung: 17.12.2018 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 55, Nein: 0, Anwesend: 55
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
1. Der Kreistag nimmt Kenntnis vom Sachbericht des Geschäftsführers der Arberland REGio GmbH, Herrn Unnasch, und der Verwaltung bezüglich einer dringenden Restrukturierung der drei Arberland GmbHs.
2.
Der Kreistag wirkt hinsichtlich seiner drei
privatwirtschaftlichen Beteiligungen Arberland REGio GmbH, Arberland Service
GmbH und Arberland Betriebs gGmbH auf eine Verschmelzung der Arberland Service
GmbH auf die Arberland REGio GmbH und eine unmittelbare Beteiligung des
Landkreises an der Arberland Betriebs gGmbH (an Stelle der Arberland Service
GmbH) hin.
3. Der Landkreis erwirbt als Gesellschafter der Arberland Service GmbH den 20 %-Anteil seines Mitgesellschafters vhs und wird damit Alleingesellschafter der Arberland Service GmbH.
4.
Der Landkreis erwirbt als Gesellschafter der Arberland
REGio GmbH den 25 %-Anteil seines Mitgesellschafters Wirtschaftsforum Regen e. V.
5.
Neben dem Landkreis Regen verbleiben in der Arberland
REGio GmbH die bisher 21 beteiligten Gemeinden in der Gesellschaft, der
Beitritt der drei noch nicht beteiligten Landkreisgemeinden wäre begrüßenswert.
6.
Der Kreistag ist mit der Verschmelzung der Arberland
Service GmbH auf die Arberland REGio GmbH einverstanden.
7.
Der Landkreis wird Gesellschafter der Arberland
Betriebs gGmbH, indem er den 20 %-Anteil der Arberland Service GmbH erwirbt
(welche dadurch aus der Gesellschaft ausscheidet) und 10 %-Anteile des
Mitgesellschafters Förderverein LLZ und 5 %-Anteile des Mitgesellschafters
Skiverband Bayerwald übernimmt.
Einer evtl. Erhöhung der Anteile des Mitgesellschafters Stadt Regen in Form der
Übernahme von 10 %-Anteilen des Mitgesellschafters Förderverein Eissport Regen
und 5 %-Anteilen des Mitgesellschafters Skiverband wird zugestimmt.
Dadurch soll sich künftig folgende neue Gesellschafterstruktur ergeben:
Landkreis Regen 35
%
Stadt Regen 35
%
Förderverein Eissport Regen 10
%
Förderverein LLZ 10 %
Skiverband Bayerwald 10
%.
8.
Die Landrätin bzw. der gesetzliche Vertreter des
Landkreises wird ermächtigt, für die in den vorgenannten Ziffern 3 bis 7
aufgeführten Rechtsgeschäfte im Namen des Landkreises entsprechend zu handeln.
9. Zur Aufrechterhaltung der Liquidität leistet der Landkreis nach derzeitigem Stand folgende zusätzliche Einmalzahlungen:
9.1. Die Arberland Service GmbH erhält als Einlage in die Kapitalrücklage einen Betrag in Höhe von 450.000,- €.
9.2. Die Arberland Betriebs gGmbH erhält als Betriebskostenausgleich für die zurückliegenden Jahre 2014 – 2018 einen Betrag in Höhe von 120.000,- €.
9.3. Die Arberland REGio GmbH erhält aufgrund zu geringer Zahlungen im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrags für die vergangenen Jahre 2013 - 2018 einen Betrag in Höhe von 450.000,- €.
9.4.
Sofern sich diese Beträge bis zur Zahlung verändern,
sind die dann aktuell gültigen Beträge zu leisten.
10.
Es besteht damit Einverständnis, vorgenannte Zahlungen
noch 2018 als überplanmäßige Ausgaben an die Gesellschaften zu erbringen,
sofern eine Finanzierung haushaltsmäßig möglich ist. Insoweit werden diese
eventuellen überplanmäßigen Ausgaben genehmigt.
Soweit die Liquidität der Gesellschaften eine Finanzierung noch 2018 erfordert
und überplanmäßige Ausgaben in dieser Höhe nicht möglich sind, übernimmt der
Landkreis eine kommunale Ausfallbürgschaft zur Absicherung der
Zwischenfinanzierung, bis die erforderlichen Mittel im Haushalt 2019
bereitgestellt sind.
11.
Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass diese Mittel
nicht in der Finanzplanung vorgesehen sind und diese Ausgaben u. U.
Auswirkungen auf die Kreisumlage haben können.
12.
Dem Jahresabschluss 2017 der Arberland REGio GmbH wird
zugestimmt.
13.
Dem vorgelegten Wirtschaftsplan der Arberland REGio
GmbH in Höhe von 2,284 Mio. Euro für das Jahr 2019 wird zugestimmt.
14.
Dem Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Arberland
REGio GmbH und dem Landkreis für das Jahr 2019 in Höhe von 1.044.500 € wird
zugestimmt.
Der Geschäftsbesorgungsvertrag ist 2019 zu überprüfen und neu zu verhandeln und
dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der bestehende Betrauungsakt ist ggf. anzupassen und dem Kreistag zur
Beschlussfassung vorzulegen.
15.
Dem Jahresabschluss 2017 der Arberland Service GmbH
wird zugestimmt.
16.
Der vorliegende Wirtschaftsplan 2019 der Arberland
Service GmbH sieht Umsatzerlöse in Höhe von 1.360.000 € und einen Aufwand in
Höhe von 1.440.000 € vor. Dem Wirtschaftsplan 2019 wird zugestimmt.
Das daraus resultierende negative Ergebnis in Höhe von -80.000 € (Hotelbetrieb)
trägt der Landkreis.
Der Betrag ist in den Landkreishaushalt 2019 einzuplanen.
17.
Der Wirtschaftsplan 2019 der Arberland Betriebs gGmbH
sieht einen Betriebskostenzuschuss für das Skistadion LLZ in Höhe von 94.000 €
(bisher 84.000 €) vor. Der Erhöhung wird zugestimmt.
18.
Für die Arberland REGio GmbH wird ein fakultativer
Aufsichtsrat gebildet.
Der Aufsichtsrat besteht aus 15 Mitgliedern mit:
Dem Landrat/der Landrätin als Vorsitzender/Vorsitzende,
Zwölf Kreisräte analog dem Stärkeverhältnis der Fraktionen im Kreistag und
zwei Vertretern aus den Reihen der Landkreiskommunen.
19.
Für die Arberland REGio GmbH wird ein Beirat als
Beratungsgremium und Ideenschmiede gebildet. Der Beirat besteht aus von der
Wirtschaft zu benennenden Mitgliedern. Die Mitglieder werden vom Aufsichtsrat
bestätigt.
Der Landrat/die Landrätin ist Vorsitzender/Vorsitzende des Beirats.
20.
Für die Arberland Betriebs gGmbH wird ein fakultativer
Aufsichtsrat gebildet.
Der Aufsichtsrat besteht aus 11 Mitgliedern.
Der Landkreis entsendet neben dem Landrat/der Landrätin drei weitere
Kreisräte/Kreisrätinnen (4 Mitglieder),
die Stadt Regen entsendet neben dem ersten Bürgermeister/der ersten
Bürgermeisterin drei weitere Stadträte/Stadträtinnen (4 Mitglieder), die drei
Vereine entsenden jeweils ein Mitglied.
Der Landrat/die Landrätin ist Vorsitzender/Vorsitzende des Aufsichtsrats.
21. In den Gesellschaftsverträgen ist ferner festzulegen:
21.1. Der Geschäftsführer entscheidet über Ausgaben im Einzelfall von maximal 20.000 Euro.
21.2.
Der Aufsichtsrat entscheidet über Ausgaben bis maximal
50.000 Euro.
Höhere Ausgaben für den Landkreis sind dem zuständigen Kreisgremium vorzulegen.
21.3. Eine Nachschusspflicht für die Gemeinden und Vereine als Gesellschafter besteht nicht.
21.4. Dem Landkreis und dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband sind in allen Gesellschaften die Rechte nach § 53 und § 54 Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG einzuräumen.
21.5.
In den zuständigen Kreisgremien hat der Geschäftsführer
mindestens zweimal jährlich über die finanzielle Entwicklung der Gesellschaften
Bericht zu erstatten.
22. Die Landrätin bzw. der gesetzliche Vertreter des Landkreises wird ermächtigt, in den zuständigen Gesellschaftsorganen entsprechende Beschlüsse herbeizuführen.
23. Der
Internatsbetrieb der Hotelberufsschule Viechtach wird auf die Arberland REGio
GmbH übertragen, um die Synergien bei der Betriebsführung und beim Einsatz des
pädagogischen Personals bei zwei Einrichtungen (Internat HBS Viechtach und
Berufsschüler Arberlandakademie Weißenstein) zu erreichen.
24. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt zu prüfen,
24.1. ob sich durch einen Verkauf der Arberland Akademie Weißenstein und einen Ersatzneubau eines Internats an der vhs im Stadtgebiet wirtschaftliche Vorteile ergeben,
24.2. ob eine Umwandlung der Arberland REGio GmbH in einen Arberland REGio Eigenbetrieb sinnvoll ist.
25. Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.
Die
Beschlussfassung erfolgt einstimmig.