Sitzung: 17.12.2018 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 51, Nein: 4, Anwesend: 55
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
1.
Der
Kreistag beschließt, dass das Gebiet östlich des Gewerbegebiets „Metten-West“
auf dem Gebiet der Stadt Regen (Flur-Nr. 14/13, 44/2, 222, 1022, 1136, 1137,
1138, 1139/5, 1140, 1141, 1141/2, 1141/5, 1141/6, 1144/5 und 1144/6, jeweils
Gemarkung Oberneumais, vgl. Kartenbeilage) auf Antrag der Stadt Regen aus dem
Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald herausgenommen wird.
2.
Der
Kreistag beschließt außerdem die entsprechende Verordnung zur Änderung der
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald gemäß Entwurf mit
der Maßgabe, dass sie am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den
Landkreis Regen in Kraft tritt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Notwendige zum Vollzug dieses Beschlusses zu veranlassen.
Die Beschlussfassung
erfolgt mehrheitlich mit einem Stimmenverhältnis von 51 : 4.