Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 4, Anwesend: 55

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Der Kreistag beschließt, dass das Gebiet östlich des Gewerbegebiets „Metten-West“ auf dem Gebiet der Stadt Regen (Flur-Nr. 14/13, 44/2, 222, 1022, 1136, 1137, 1138, 1139/5, 1140, 1141, 1141/2, 1141/5, 1141/6, 1144/5 und 1144/6, jeweils Gemarkung Oberneumais, vgl. Kartenbeilage) auf Antrag der Stadt Regen aus dem Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald herausgenommen wird.

 

2.        Der Kreistag beschließt außerdem die entsprechende Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald gemäß Entwurf mit der Maßgabe, dass sie am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Regen in Kraft tritt.

 

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, das Notwendige zum Vollzug dieses Beschlusses zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt mehrheitlich mit einem Stimmenverhältnis von 51 : 4.