Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Die Richtlinien zur Förderung des Vereinssports in der Fassung des Kreisausschussbeschlusses vom 07.12.2006 und 15.04.2015 werden wie folgt geändert:

 

1.1.   Unter Nr. 1.2 wird die Formulierung „einmalige Zuschüsse zum Sportstättenbau“ durch „Zuschüsse zu Bau und der Sanierung von Sportstätten“ ersetzt.

1.2.   Nr. 2.1. erhält folgende Fassung: „Eine Förderung erfolgt nur auf Antrag. Die vom Landkreis vorgegebenen Vordrucke sind, soweit vorhanden, zu verwenden.

1.3.   Unter Nr. 2.3. wird der Begriff „Antragsteller“ durch „Verein“ ersetzt.

1.4.   Die bisherige Nr. 2.9. wird zu Nr. 2.10.

1.5.   Es wird eine neue Nr. 2.9. hinzugefügt: „2.9. Eine Förderung nach Nr. 3 und Nr. 4 wird nur gewährt, wenn die Mitgliederzahl bis 26 Jahre im Verhältnis zur Gesamtmitgliederzahl mindestens 10 % beträgt.“

1.6.   Unter Nr. 3.2. wird die Formulierung „18 Jahre“ durch „bis einschließlich 17 Jahre“ ersetzt.

1.7.   Nr. 4.2. erhält folgende Fassung: „Gegenstand der Förderung sind Neubau, Erwerb, Umbau, Erweiterung und die Sanierung von Sportstätten einschließlich notwendiger Räumlichkeiten (einschließlich notwendigem Grunderwerb).“

1.8.   Es wird eine neue Nr. 4.4.3. hinzugefügt: „4.4.3. Eigene ehrenamtliche Arbeitsstunden werden als Ausgaben anerkannt. Als Stundenvergütung können die Sätze der Direktion für ländliche Entwicklung anerkannt werden.“

 

2.        Die Änderungen treten zum 01.01.2019 in Kraft.

 

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.