Sitzung: 12.12.2018 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:
1.
Der Kreisausschuss bewilligt den Gemeinden für
Beschaffungsmaßnahmen von feuerwehrtechnischen Geräten und Fahrzeugen aus
Mitteln des Haushaltsjahres 2018 (1.1300.9820) Zuschüsse entsprechend dem
vorgelegten Verwaltungsvorschlag.
2. Von dem Gesamtbedarf aus dem Jahr 2017 in Höhe von 100.000,- € wurde bereits ein Betrag von 67.409,61 € abfinanziert. Der offene Restbetrag von 37.590,38 € (rundungsbedingte Differenz) ist aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln 2018 in Höhe von 100.000,- € zu bedienen. Dabei werden Restförderbeträge aus dem Vorjahr von ca. 10.000.- € vollständig ausbezahlt. Für die beantragten Zuschüsse aus 2018 in Höhe von 68.000,- € stehen Haushaltsmittel in Höhe von 62.409,61 € zur Verfügung, die anteilig mit einer Förderquote von 91,78 % verteilt werden.
3.
Die Auszahlung der verbleibenden Restbeträge 2018 von
insgesamt 5590,39 € erfolgt in den kommenden Haushaltsjahren. Über die Höhe der
Teilbeträge wird im jeweiligen Haushaltsjahr nach Haushaltslage entschieden.
4.
Folgende Zuschüsse werden bewilligt:
Altfälle:
a. Gde. Rinchnach LF 20 KatS, FFW Rinchnach 12.530,13 €
b. Gde. Geiersthal LF 20 KatS, FFW Altnußberg 12.530,13 €
c. Gde. Drachselsried LF 20 KatS, FFW Oberried 12.530,13 €
Neuanträge 2018:
a. Stadt Regen LF 20 KatS, FFW Schweinhütt 32.122,59 €
b. Gde. Lindberg TSF-W, FFW Oberzwieselau 11.013,46 €
c. Gde. Bay. Eisenstein LF 10, FFW Regenhütte 19.273,56 €
insgesamt: 100.000,00 €
5. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.
Die Beschlussfassung
erfolgt einstimmig.