Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Der Kreisausschuss bewilligt den Gemeinden für Beschaffungsmaßnahmen von feuerwehrtechnischen Geräten und Fahrzeugen aus Mitteln des Haushaltsjahres 2018 (1.1300.9820) Zuschüsse entsprechend dem vorgelegten Verwaltungsvorschlag.

2.        Von dem Gesamtbedarf aus dem Jahr 2017 in Höhe von 100.000,- € wurde bereits ein Betrag von 67.409,61 € abfinanziert. Der offene Restbetrag von 37.590,38 € (rundungsbedingte Differenz) ist aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln 2018 in Höhe von 100.000,- € zu bedienen. Dabei werden Restförderbeträge aus dem Vorjahr von ca. 10.000.- € vollständig ausbezahlt. Für die beantragten Zuschüsse aus 2018 in Höhe von 68.000,- € stehen Haushaltsmittel in Höhe von 62.409,61 € zur Verfügung, die anteilig mit einer Förderquote von 91,78 % verteilt werden.

 

3.        Die Auszahlung der verbleibenden Restbeträge 2018 von insgesamt 5590,39 € erfolgt in den kommenden Haushaltsjahren. Über die Höhe der Teilbeträge wird im jeweiligen Haushaltsjahr nach Haushaltslage entschieden.

4.        Folgende Zuschüsse werden bewilligt:

            Altfälle:

a.         Gde. Rinchnach   LF 20 KatS, FFW Rinchnach             12.530,13 €

b.         Gde. Geiersthal    LF 20 KatS, FFW Altnußberg            12.530,13 €

c.         Gde. Drachselsried          LF 20 KatS, FFW Oberried    12.530,13 €


            Neuanträge 2018:

 

a.         Stadt Regen         LF 20 KatS, FFW Schweinhütt          32.122,59 €

b.        Gde. Lindberg     TSF-W, FFW Oberzwieselau              11.013,46 €

c.         Gde. Bay. Eisenstein       LF 10, FFW Regenhütte         19.273,56 €


                        insgesamt:     100.000,00 €

5.        Die Kreisverwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.