Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Schul- und Kulturausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Der Schul- und Kulturausschuss nimmt Kenntnis vom Vorschlag des Stiftungskuratoriums vom 09.11.2018 zur Verwendungsrücklage in Höhe von 4.688,18 €.

Die Verwendungsrücklage der Erwin-und-Gretel-Eisch-Stiftung weist zum 31.12.2017 einen Stand von 4.688,18 € auf.

Das Stiftungskuratorium hat am 09.11.2018 empfohlen, im Jahr 2018 daraus keine Fördermittel auszuschütten. Hintergrund dafür ist, im Jahr 2019 eine Ausstellung zum 10-jährigen Jubiläum der Erwin-und-Gretel-Eisch-Stiftung zu organisieren. Hierfür müssen die Kunstwerke laut Stiftungszweck gepflegt und erhalten werden.

Der nicht ausgeschüttete Verwendungsrückstand aus dem Vorjahr in Höhe von 3.294,15 € soll deshalb auf eine Zweckrücklage fließen.

2.        Der Schul- und Kulturausschuss schließt sich dem Vorschlag des Stiftungskuratoriums an und beschließt, im Jahr 2018 keine Fördermittel zu vergeben und deshalb den nichtausgeschütteten Verwendungsrückstand aus dem Vorjahr in Höhe von 3.294,15 € einer neuen Zweckrücklage (10 Jahre Eisch-Stiftung) zuzuführen.

 

3.        Der Restbetrag in Höhe von 1.394,03 € bleibt auf der Verwendungsrücklage.

 

4.        Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.