Sitzung: 07.12.2017 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:
1.
Der Kreisausschuss bewilligt den Gemeinden für
Beschaffungsmaßnahmen von feuerwehrtechnischen Geräten und Fahrzeugen aus
Mitteln des Haushaltsjahres 2017 (1.1300.9820) Zuschüsse entsprechend dem
vorgelegten Verwaltungsvorschlag.
2. Von dem Gesamtbedarf aus dem Jahr 2016 in Höhe von 112.000,-- € wurde bereits ein Betrag von 79.409,64 € abfinanziert. Der offene Restbetrag von 32.590,38 € ist aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln 2017 in Höhe von 100.000,- € zu bedienen. Dabei werden Restförderbeträge aus dem Vorjahr von ca. 10.000.- € vollständig ausbezahlt. Für die noch offenen Förderbeträge aus 2016 und die beantragten aus 2017 in Höhe von 105.000,-- € stehen Haushaltsmittel in Höhe von 67.409,62 € zur Verfügung, die anteilig mit einer Förderquote von 64,20 % verteilt werden.
3.
Die Auszahlung der verbleibenden Restbeträge 2017 von
insgesamt 37.590,38 € erfolgt in den kommenden Haushaltsjahren. Über die Höhe
der Teilbeträge wird im jeweiligen Haushaltsjahr nach Haushaltslage
entschieden.
4.
Folgende Zuschüsse werden bewilligt:
Altfälle:
a. Stadt Regen LF 20, FFW Regen 10.184,50 €
b. Gde. Kirchdorf HLF 10, FFW Kirchdorf 6.110,69 €
c. Gde. Kirchberg LF 10 Allrad, FFW Kirchberg 6.110,69 €
d.
Gde. Bay.
Eisenstein HLF 20, FFW Bay.
Eisenstein 10.184,50 €
Neuanträge
2017:
e. Gde. Rinchnach LF 20 KatS, FFW Rinchnach 22.469,87 €
f. Gde. Geiersthal LF 20 KatS, FFW Altnußberg 22.469,87 €
g. Gde. Drachselsried LF 20 FFW Oberried 22.469,88 €
insgesamt: 100.000,00 €
5. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.