Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Der Kreisausschuss bewilligt den Gemeinden für Beschaffungsmaßnahmen von feuerwehrtechnischen Geräten und Fahrzeugen aus Mitteln des Haushaltsjahres 2017 (1.1300.9820) Zuschüsse entsprechend dem vorgelegten Verwaltungsvorschlag.

2.        Von dem Gesamtbedarf aus dem Jahr 2016 in Höhe von 112.000,-- € wurde bereits ein Betrag von 79.409,64 € abfinanziert. Der offene Restbetrag von 32.590,38  € ist aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln 2017 in Höhe von 100.000,- € zu bedienen. Dabei werden Restförderbeträge aus dem Vorjahr von ca. 10.000.- € vollständig ausbezahlt. Für die noch offenen Förderbeträge aus 2016 und die beantragten aus 2017 in Höhe von 105.000,-- € stehen Haushaltsmittel in Höhe von 67.409,62 € zur Verfügung, die anteilig mit einer Förderquote von 64,20 % verteilt werden.

 

3.        Die Auszahlung der verbleibenden Restbeträge 2017 von insgesamt 37.590,38 € erfolgt in den kommenden Haushaltsjahren. Über die Höhe der Teilbeträge wird im jeweiligen Haushaltsjahr nach Haushaltslage entschieden.

4.        Folgende Zuschüsse werden bewilligt:

       Altfälle:

a.         Stadt Regen                       LF 20, FFW Regen                                    10.184,50 €

b.         Gde. Kirchdorf                  HLF 10, FFW Kirchdorf                              6.110,69 €

c.         Gde. Kirchberg                  LF 10 Allrad, FFW Kirchberg                     6.110,69 €

d.       Gde. Bay. Eisenstein         HLF 20, FFW Bay. Eisenstein                   10.184,50 €


       Neuanträge 2017:

 

e.         Gde. Rinchnach                 LF 20 KatS, FFW Rinchnach                    22.469,87 €

f.          Gde. Geiersthal                 LF 20 KatS, FFW Altnußberg                   22.469,87 €

g.         Gde. Drachselsried            LF 20 FFW Oberried                                 22.469,88 €

                                                                               insgesamt:     100.000,00 €

5.    Die Kreisverwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.