Sitzung: 07.12.2017 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Der Kreisausschuss fasst folgenden Empfehlungsbeschluss:
1.
Der Landkreis Regen entsendet in die Trägerversammlung
der gemeinsamen Einrichtung nach § 44 c Abs. 1 SGB II („Jobcenter“) den
jeweiligen Landrat/die jeweilige Landrätin des Landkreises Regen.
2.
Die weiteren Vertreter bestimmt der Landrat/die
Landrätin in eigener Zuständigkeit.
3. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.