Sitzung: 06.12.2017 Schul- und Kulturausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Der Schul- und Kulturausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Aus Denkmalpflegemitteln des Haushaltsjahres
2014 wurde folgende Förderung bewilligt:
Kauschinger Gabriele, Weinbergstr. 1, 94265 Patersdorf
Eilinstandsetzung des Daches und der Dachdeckung sowie
Sicherung und Aufmauern von
einsturzgefährdeten Wandteilen
des denkmalgeschützten
Waldlerhauses Pointweg 1, Patersdorf 2.000,-
€
Da
diese Maßnahme nicht zur Ausführung kommt, wird die Förderbewilligung
widerrufen.
2. Aus
Denkmalpflegemitteln des Haushaltsjahres 2017 und aus den nach Nr. 1 des Beschlusses
freigewordenen Vorjahresmitteln erhalten nachstehend aufgeführte Antragsteller
folgende Landkreiszuwendungen:
2.1 Ingerl Klaus, Schochenweg 6, 84034
Landshut
Dachsanierung am Traidkasten in Wetterstein 14, 94262 Kollnburg 1.000,- €
2.2 Pfeffer Michael, Großloitzenried 8,
94269 Rinchnach
Erneuerung der Fenster des Bauernhauses in Großloitzenried 8
94269 Rinchnach 800.-
€
2.3 Niggl Thomas, Kapellenweg 4, 82340
Feldafing
Gesamtinstandsetzung des Wohnstallhauses
Burgstraße 3, 94262 Kollnburg 20.000,-
€
2.4 Dr. Heindel Bernhard, Hasläckerweg 5,
94234 Viechtach
Gesamtinstandsetzung des Wohnstallhauses in
Oberreisach 5, 94267 Prackenbach 5.000,-
€
2.5 Dr. Ettl Petra, Hasläckerweg 5, 94234
Viechtach
Gesamtinstandsetzung des Wohnstallhauses in
Oberreisach 5, 94267 Prackenbach 5.000,- €
2.6 Pscheidl Tobias, Hauptstraße 15, 94239
Zachenberg
Renovierung des Bauernhauses in Zachenberg
Hauptstraße 30, 94239 Zachenberg 500,-
€
2.7 Förderverein Maisrieder Kirche und
Kulturdenkmäler e. V.
vertr. d. 1. Vorsitzenden Johann Bielmeier
Berghamer Weg 12, 94255 Böbrach
Anbringung eines Sanierungsanstrichs an der Maisrieder Kirche 500,- €
3. Im Haushaltsjahr 2017 stehen
Denkmalpflegemittel in Höhe von 39.150,72 € zur Verfügung.
Nach Abzug der unter Punkt 2 bewilligten Zuschüsse in Höhe von 32.800,00 € verbleibt
auf der HHSt. 0.3650.7170 im HJ 2017 noch ein Rest von 6.350,72 €.
4. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.