Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0, Anwesend: 53

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Der Kreistag nimmt Kenntnis von den Informationen der Verwaltung und des Kulturbeauftragten zur vorgeschlagenen Neuausrichtung der Kulturförderung durch den Landkreis und dem darauf aufbauenden Entwurf von Förderrichtlinien.

 

2.        Der Kreistag hält die vorgeschlagenen Änderungen für sinnvoll und ausgewogen und beschließt die entworfenen Kultur-Förderrichtlinien. Sie sollen mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft treten und liegen diesem Beschluss als Anlage bei.

 

3.        Der Kreistag streicht aufgrund des Eingangs der bisherigen Volksmusik- und –liedpfleger in die vorgeschlagenen Förderrichtlinien (Nr. 3.3 Kulturpfleger) in § 4 Abs. 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des Kreisverfassungsrechts die Formulierung „die Volksmusik- und -liedpfleger mtl. 250,- €“ mit Wirkung vom 01.01.2018. Der Satzungstext liegt diesem Beschluss als Anlage bei.

 

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


Kreisrat Hermann Keilhofer war bei der Abstimmung nicht anwesend.