Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Anwesend: 12

Der Schul- und Kulturausschuss fasst folgenden Empfehlungsbeschluss:

 

1.        Der Schul- und Kulturausschuss nimmt Kenntnis von den Informationen der Verwaltung und des Kulturbeauftragten zur vorgeschlagenen Neuausrichtung der Kulturförderung durch den Landkreis und dem darauf aufbauenden Entwurf von Förderrichtlinien.

 

2.        Der Ausschuss hält die vorgeschlagenen Änderungen für sinnvoll und ausgewogen und empfiehlt dem Kreistag, die entworfenen Kultur-Förderrichtlinien zu beschließen. Sie sollen mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft treten und liegen diesem Beschluss als Anlage bei.

 

3.        Dem Kreistag wird weiter empfohlen, aufgrund des Eingangs der bisherigen Volksmusik- und –liedpfleger in die vorgeschlagenen Förderrichtlinien (Nr. 3.3 Kulturpfleger), in § 4 Abs. 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des Kreisverfassungsrechts die Formulierung „die Volksmusik- und -liedpfleger mtl. 250,- €“ mit Wirkung vom 01.01.2018 zu streichen. Der Satzungstext liegt diesem Beschluss als Anlage bei.

 

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt mit einem Stimmenverhältnis von 10 : 2.