Sitzung: 04.07.2017 Kreisausschuss
Beschluss: ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen
Die Vorlage der ungeprüften Jahresrechnung an den Kreisausschuss nach
Art. 88 Abs. 2 LKrO wurde ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen.
Sitzung: 04.07.2017 Kreisausschuss
Beschluss: ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen
Die Vorlage der ungeprüften Jahresrechnung an den Kreisausschuss nach
Art. 88 Abs. 2 LKrO wurde ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen.