Sitzung: 25.04.2017 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Anwesend: 46
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
1. Der Kreistag nimmt Kenntnis vom Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 mit Anlagen.
2.
Über die dem Landkreis vorliegenden Zuschussanträge
wird wie folgt entschieden:
2.1.
Stadt Viechtach:
internationale Ausstellung „Fotophantastik“ 500,-
€
2.2. Rock The Hill UG i.G., Hutthurm:
Rock the Hill 2017
am Geißkopf 500,-
€
2.3.
Dorfverein Rabenstein e.V.:
Gedenktafel für Henriette von Poschinger abgelehnt
2.4.
Bayerischer Waldgau:
Niederbayerisches Trachtenfest 2016 in Bodenmais 1.000,- €
2.5.
Freundeskreis Kloster Gotteszell:
Konzert Muffat-Ensemble Deggendorf und
Kammerchor St.-Michael-Gymnasium Metten abgelehnt
2.6.
Bischöfliches Jugendamt Regensburg:
Zuschuss für kath. Jugendstelle Deg./Vit. abgelehnt
2.7.
Bayerischer Bauernverband, Landshut:
32. Berufswettbewerb 2017 der Dt. Landjugend in Landshut abgelehnt
2.8.
Pilzfreunde e.V., Regen:
Gründungszuschuss und Zuschuss für Pilzausstellung und -beratung abgelehnt
2.9.
Schullandheimwerk Ndb-Opf e.V.:
Zuschuss zur Sanierung der Schlafräume und Parkplatzbau am
Schullandheim Habischried 5.600,-
€
(unter Anrechnung HAR Vorjahr)
2.10.
Gemeinsamer Antrag d. Seniorenbeauftragen der 5
ILE-Lkr
(PA, FRG, REG, DEG, SR):
Zuschuss Seniorenmesse 2017 in Deggendorf („Seniorita“) 2.000,-- €
3.
Der Kreisumlagehebesatz für das HJ 2017 wird auf
48,0 v.H. festgesetzt.
4.
Die Änderungen sind in den Haushaltsplan 2017
einzuarbeiten.
5.
Die Finanzplanung mit dem zu Grunde liegenden
Investitionsprogramm gem. § 24 KommHV, der personalwirtschaftliche Stellenplan,
sowie die Investitionsplanung werden genehmigt.
6.
Aufgrund der Art. 57 ff der Landkreisordnung für den
Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S.
826), zuletzt geändert durch Art. 9a Abs.3 Bayer. E-Government-Gesetz vom
22.12.2015 (GVBl. S. 458), erlässt der Kreistag des Landkreises Regen folgende
Haushaltssatzung:
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7. Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.
Die Beschlussfassung erfolgt im Paket einstimmig.
Kreisrat Herbert Schreiner und Kreisrätin Ilse Oswald waren bei der Abstimmung nicht anwesend.