Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Umwelt- und Tourismusfragen fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Der Ausschuss für Wirtschafts-, Umwelt- und Tourismusfragen nimmt Kenntnis von den Informationen des Geschäftsführers der Arberland Betriebs gGmbH, Herrn Unnasch, und der Landkreisverwaltung zu den aktuellen Entwicklungen beim Ausbau und Betrieb des Landesleistungszentrums Hohenzollern-Skistadion Arbersee. Der Ausschuss hält die Informationen für nachvollziehbar und plausibel und ist darauf aufbauend bereit, die gGmbH aus Landkreismittel ausreichend abzusichern.

 

2.        Neben den bereits beschlossenen Investitionszuschüssen des Landkreises werden im Landkreishaushalt 2017 noch folgende Leistungen berücksichtigt:

 

a.      Kauf des Spurgerätes durch den Landkreis:                             120.000 €

(unter Berücksichtigung von 120.000 € Fördermittel)

b.      Optimierung der Beschneiung (Schächte, E-Anl., Oberflur)       55.000 €

 

3.        Die darüber hinaus vorgeschlagenen Investitionen (sinnvoll) in Höhe von insgesamt 86.400 € werden derzeit vom Landkreis nicht finanziert und zurückgestellt. Der Landkreis ist aber mit einer Umsetzung grundsätzlich einverstanden, sofern der gGmbH eine anderweitige Finanzierung gelingt.

 

4.        Zur Absicherung des Betriebs der Anlage wird der bisherige jährliche Landkreiszuschuss von 30.000 €/a ab dem Jahr 2017 auf 84.000 € erhöht. Darüber hinaus wird einmalig im Jahr 2017 der offene Fehlbetrag aus 2016 in Höhe von 211.000 € durch den Landkreis übernommen.

 

5.        Der Ausschuss erwartet, dass mit der verbesserten Finanzausstattung die gGmbH künftig einen kostendeckenden Betrieb sicherstellen kann. Das Beteiligungsmanagement des Landkreises Regen ist zeitnah über wesentliche Entwicklungen zu informieren. Es wird erwartet, dass der jährliche Wirtschaftsplan um eine mittelfristige Finanzplanung ergänzt wird, in dem Chancen, Risiken oder strategische Entwicklungen der gGmbH aufzuzeigen sind. Außerdem sind unaufgefordert und fortlaufend Quartalsberichte dem Beteiligungsmanager zuzuleiten.

Die Jahresabschlüsse sind jährlich von der gGmbH dem Kreisrechnungsprüfer zur Prüfung vorzulegen. Ein ggf. dennoch verbleibender Fehlbetrag ist vom Ausschuss beschlussmäßig festzustellen und anschließend vom Landkreis abzudecken, sofern der gGmbH kein anderweitiger Ausgleich möglich oder zumutbar ist.

 

6.        Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu verlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


Kreisrat Brandl war bei der Abstimmung nicht anwesend.