Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Schul- und Kulturausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.        Der Schul- und Kulturausschuss nimmt Kenntnis vom Angebot des Stifterehepaars, Erwin und Gretel Eisch, der Stiftung insgesamt 127 Kunstgegenstände aus Ihrem Privatbesitz gegen Überlassung einer Sachspendenbescheinigung zuzuwenden.
Die Zuwendungen erfolgen, soweit es sich um unveräußerliche Kunstwerke handelt, als Zustiftung in das Grundstockvermögen (§ 4 Nr. 1 Stiftungssatzung) und für den veräußerlichen Kunstwerkebestand als Spende in das sonstige Vermögen der Stiftung (§ 4 Nr. 4 Stiftungssatzung).

 

2.        Die Kuratoriumsmitglieder der Stiftung halten die Zustiftung für sehr positiv und als eine weitere Stärkung des Stiftungsbestandes. Eine Bewertung analog der in der Stiftung bereits vorhandenen Kunstgegenstände haben Herr Dr. Helmut Ricke, Düsseldorf, und Herr Dr. phil. Herbert Schneidler, Regensburg, bestätigt. Es handelt sich um Kunstwerke mit einem Wert von insgesamt 90.450,00 €, davon sind 37 Kunstwerke (26.870,00 €) verkäuflich und 90 Kunstwerke (63.580,00 €) unverkäuflich.

 

3.        Die Unterlagen wurden dem zuständigen Finanzamt Straubing zur steuerrechtlichen Bewertung vorgelegt. Laut Schreiben vom 13.09.2016 entspricht der Zustiftungsvertrag den Bestimmungen der Abgabenordnung. Die Bewertung der Kunstgegenstände ist in Ordnung, eine Spendenbescheinigung für Sachspenden kann ausgestellt werden.

4.        Der Schul- und Kulturausschuss begrüßt die Zustiftung, bedankt sich bei dem Ehepaar Erwin und Gretel Eisch und beschließt, die zweite Zustiftung anzunehmen. Die Spendenbescheinigung ist in dem vom Finanzamt Straubing festgestellten Umfang zu erteilen.

5.        Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.